1. Die Hotelordnung gilt ab dem 1. November 2017 für einen unbefristeten Zeitraum.
2. Der Aufenthalt im Hotel bedeutet die Anerkennung der Vorschriften dieser Ordnung.
3. Zum Zeitpunkt der Anmeldung im Hotel ist der Gast verpflichtet, dem Hotelmitarbeiter einen Identitätsnachweis mit einem Bild zwecks Bestätigung der Identität vorzulegen. Bei einer Ablehnung kann der Rezeptionsmitarbeiter die Herausgabe des Zimmerschlüssels und somit den Abschluss des Hotelvertrages verweigern.
4. Der Rezeptionsmitarbeiter hat das Recht, die Anmeldung des Gastes ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
5. In dem Meldeblatt trägt der Gast seinen Vor- und Nachnamen und unterschreibt es.
6. Auf Wunsch des Gastes ist der Rezeptionsmitarbeiter verpflichtet, die weiteren Daten aus dem Identitätsnachweis selbst einzutragen. Der Rezeptionsmitarbeiter darf den Ausweis des Gastes nicht aufbewahren - dieser wird sofort nach dem Ausfüllen des Meldeblattes zurückgegeben.
7. "Das Hotelzimmer wird pro Tag vermietet. Der Hoteltag beginnt um 15:00 Uhr am Anreisetag und dauert bis 10:00 Uhr am Abreisetag. "
8. Wenn der Gast bei der Anreise die Aufenthaltsdauer nicht nennt, wird eine Dauer von einer Übernachtung angenommen.
9. Die Rezeption sollte über eine mögliche Verlängerung des Aufenthaltes des Gastes bis 10:00 Uhr des ursprünglichen Abreisetages informiert werden. Abhängig von der Verfügbarkeit wird eine mögliche Verlängerung des Aufenthaltes berücksichtigt.
10. Das Zurücklassen von persönlichen Sachen und Aufhalten im Zimmer nach 10:00 Uhr, ohne die Rezeption darüber zu informieren, wird als Verlängerung des Aufenthaltes behandelt. Das Hotel wird den Übernachtungspreis nach den für den Folgetag geltenden Preisen berechnen.
11. Es ist verboten, das Zimmer Dritten zu überlassen, selbst wenn für den Aufenthalt schon bezahlt wurde.
12. Die Nachtruhe im Hotel dauert von 10:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages an. Während der Nachtruhe sind Gäste und Personen, die den Hotelservice in Anspruch nehmen, verpflichtet, den Aufenthalt anderer Gäste nicht zu stören.
13. Nicht gemeldete Personen können sich in dem Hotelzimmer in der Zeit von 7:00 bis 22:00 Uhr aufhalten. Ein Aufenthalt von nicht gemeldeten Personen in dem gebuchten Zimmer nach 22:00 Uhr ist einer Zustimmung des Gastes zur kostenpflichtigen Nachmeldung dieser Personen im Zimmer gleichzusetzen. Eine Nachmeldung jeder Person erfolgt nach den Preisen für ein Zustellbett für einen Erwachsenen gemäß der aktuell geltenden Preisliste. Die Besucher halten sich in dem Hotelzimmer ausschließlich auf Verantwortung des Gastes auf.
14. Kinder unter 13 Jahren müssen während des Aufenthaltes im Hotel durchgehend von einem Erwachsenen betreut werden. Die gesetzlichen Vertreter sind für das Verhalten einschließlich des Zerstörens und / oder der Verletzung verantwortlich.
15. Der Übernachtungspreis beinhaltet nicht die Nutzung des Minibars im Zimmer. Die Preisliste für die Artikel in der Minibar sind an der Rezeption verfügbar, wo auch Bestellung für die Minibar aufgegeben werden kann. Die Nutzung der Minibar wird in der Abschlussrechnung berechnet. Die Gebühr für den Verlust deines Zimmerschlüssels beträgt 20 PLN.
16. Auf den gesamten Hotelgelände, auch in den Zimmer und Balkonen, gilt gemäß dem Gesetz vom 8. April 2010 über die Änderung des Gesetzes über den Schutz der Gesundheit vor den Folgen des Tabak- und Tabakerzeugnissekonsums sowie des Gesetzes über die Staatliche Sanitärinspektion (Amtsblatt Nr. 81, Pos. 529) ein Rauchverbot. Das unerlaubte Rauchen im Hotelzimmer hat die Übernahme der Kosten der Geruchsneutralisierung im Zimmer in Höhe von 400 PLN durch den Gast zur Folge.
17. Der Gast haftet sachlich und rechtlich für jegliche Schäden oder Beschädigungen der Zimmer- und Hotelausstattung, die durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Besucher entstanden sind.
18. Aufgrund von Brandschutzmaßnahmen ist der Gebrauch von Heizgeräten und anderen Geräten, die nicht zur Zimmerausstattung gehören, nicht erlaubt. Dies betrifft nicht Ladegeräte für RTV oder Computer/ Offenes Feuer ist in den Zimmer und auf dem Hotelgelände in jeglicher Form ebenfalls verboten.
19. Beim Verlassen des Hotelzimmers sollte der Gast immer püpfen, ob die Zimmertür, auch Fenster und Balkontür, verschlossen sind.
20. Die Haftung des Hotels für Verlust oder Schäden am Eigentum des Gastes regeln die Vorschriften des Art. 846-849 des Zivilgesetzbuches. Die Haftung des Hotels ist eingeschränkt, wenn diese Gegenstände nicht zur Aufbewahrung an der Rezeption abgegeben werden. Das Hotel hat das Recht, die Aufbewahrung von Gewähren, leicht brennbaren Stoffen, Bargelds, Wertpapiere und anderen Wertgegenständen, im Besonderen Kostbarkeiten oder Gegenstände, die wissenschaftlichen oder künstlerischen Wert haben, wenn diese die Sicherheit bedrohen oder zu hohen Wert im Verhältnis zum Hotelstandard haben oder zu viel Platz benötigen, abzulehnen.
21. Der Gast sollte die Rezeption über jegliche Art von Verlust, Schäden oder Zerstörung so schnell wie möglich informieren.
22. Der Gast soll sein Gepäck im Zimmer oder an der im Hotel dafür vorgesehenen Stelle aufbewahren.
23. Die persönlichen Gegestände, die der Gast im Hotelzimmer vergessen hat, werden an die vom Gast angegeben Adresse auf seine Kosten zurückgesendet. Falls eine solche Anweisung nicht erfolgt ist, wird das Hotel die Gegenstände 3 Monate aufbewahren und nach Ablauf dieser Frist an eine Wohltätigkeitsorganisation seiner Wahl spenden oder entsorgen. Das Hotel bewahrt kein Essen oder ablaufende Gegenstände, wie Kosmetik oder Medizin auf.
24. Wenn der Gast die Regeln und die Ordnung des Hotels nicht befolgt, kann das Hotel das Anbieten weiterer Leistungen verweigern. Diese Person ist verpflichtet sofort die Anweisungen des Hotelpersonals zu befogen, die bisher in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen und für Schäden, falls vorhanden, aufzukommen und das Hotelgrundstück zu verlassen.
25. Das Hotel kann den Aufenthalt eines Gastes ablehnen, der beim letzten Aufenthalt grob die Regeln verletzt hat, einen Schaden am Hotelvermögen oder an Sachen anderer Gäste, Hotelmitarbeiter oder anderen Personen im Hotel verursacht hat, oder auf eine andere Weise die Ruhe im Hotel gestört hat.
26. Das Parken des Autos auf dem Hotel-Parkplatz ist nicht dem Beginn eines Lagerungsvertrages gleichzusetzen. Das Hotel haftet nicht für den Verlust oder Schäden jeglicher Art am oder im Auto.
27. Das Hotel leistet Dienstleistungen gemäß dem eigenen Standard. Bei Anmerkungen betreffend die Qualität der Dienstleistungen bitten wir den Gast, sich unverzüglich an die Rezeption zu wenden.
28. Das Hotel ist verpflichtet, die Sicherheit des Gastes während seines Aufenthaltes zu garantieren; diese beinhaltet ebenfalls die Vertraulichkeit betreffend die Informationen über den Gast.
29. Die Verhaltensregeln zur Benutzung des Schwimmbades und des SPA & Wellness Bereiches ist in einem zusätzlichen Dokument an der SPA Rezeption verfügbar.
30. Haustiere sind nicht erlaubt.
31. Beim Verzehr von Alkohol, das nicht im Z-Hotel****Business&Spa gekauft wurde, in allgemein öffentlichen Bereichen des Hotels, droht eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 PLN.
Bei einem Brand: Löse durch die Aktivierung des nächsten Alarmpunktes in den Hotelfluren den Alarm aus. Danach bitten wir, das Gebäude durch den nächsten Notausgang zu verlassen und sich an der für eine Zusammenkunft gekennzeichnete Stelle aufzufinden. Wenn du einen Feueralam hörst, verlasse das Gebäude durch den nächsten Notausgang und finde dich an der für eine Zusammenkunft gekennzeichneten Stelle auf. Beim Brand nutze den gekennzeichneten Evakuierungsweg. Kein Fahrstuhl nutzen.